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   OVG Bremen, 08.06.2010 - S2 A 492/07   

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OVG Bremen, 08.06.2010 - S2 A 492/07 (https://dejure.org/2010,28546)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08.06.2010 - S2 A 492/07 (https://dejure.org/2010,28546)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - S2 A 492/07 (https://dejure.org/2010,28546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inzident enhaltener Antrag auf Arbeitslosengeld II bei ursprünglichem Antrag auf Arbeitslosengeld I ohne Anhaltspunkte des alleinigen Begehrens der ausdrücklich bezeichneten Leistungsart; Auslegung eines Antrags auf Arbeitslosengeld I nach dem Grundsatz der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inzident enhaltener Antrag auf Arbeitslosengeld II bei ursprünglichem Antrag auf Arbeitslosengeld I ohne Anhaltspunkte des alleinigen Begehrens der ausdrücklich bezeichneten Leistungsart; Auslegung eines Antrags auf Arbeitslosengeld I nach dem Grundsatz der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

    Auszug aus OVG Bremen, 08.06.2010 - S2 A 492/07
    Allen diesen Fällen sei gemeinsam, dass aufgrund eines bestimmten Sachverhalts zwar nicht die beantragte, jedoch eine andere, alternativ oder subsidiär zu gewährende Leistung in Betracht komme, auf die sich der gestellte Antrag hilfsweise erstrecken solle (BSGE 36, 120 ff. für einen Antrag gegenüber der Krankenkassen auf Krankenhilfe; BSGE 49, 71 ff. zu einem Antrag auf Reha-Leistungen, der als Rentenantrag angesehen wurde; BSG, Urt. vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R - SozR 4-3500 § 18 Nr. 1 für das Verhältnis von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII; vgl. auch: BSG, Urt. 30.01.1980 - 12 RK 16/79 - SozR 5070 § 10a Nr. 3).

    Der Einzelne darf mit seinem Begehren nach Sozialleistungen nicht an Zuständigkeitsabgrenzungen innerhalb der gegliederten Sozialverwaltung scheitern (BSG, Urt. vom 26.08.2008 - - B 8/9b SO 18/07 R - SozR 4-3500 § 18 Nr. 1 und Urt. vom 21.09.1983 - 4 RJ 41/82 - [...]).

  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    Auszug aus OVG Bremen, 08.06.2010 - S2 A 492/07
    Ein Antrag auf Arbeitslosengeld I schließt nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung einen Antrag auf Arbeitslosengeld II ein, falls eindeutig zu erkennen ist, dass der Antragsteller Leistungen für den Fall der Arbeitslosigkeit begehrt und keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass nur die ausdrücklich bezeichnete Leistungsart beantragt wurde (im Anschluss an BSGE 44, 164 ff. und Urteile vom 19.06.1979 - 7 RAr 77/78 und vom 21.05.1980 - 7 RAr 31/79 - [...]; Urt. vom 15.11.1979 - 7 RAr 75/78 - [...]).

    Auch für das Verhältnis von Arbeitslosengeld und früherer Arbeitslosenhilfe hat das Bundessozialgericht ausgeführt, dass der Antrag auf Arbeitslosengeld den Antrag auf Arbeitslosenhilfe nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung einschließe, falls eindeutig zu erkennen sei, dass der Antragsteller Leistungen für den Fall der Arbeitslosigkeit begehre und keine Anhaltspunkte dafür gegeben seien, dass nur die ausdrücklich bezeichnete Leistungsart beantragt worden sei (BSGE 44, 164 ff. und Urteile vom 19.06.1979 - 7 RAr 77/78 und vom 21.05.1980 - 7 RAr 31/79 - [...]; Urt. vom 15.11.1979 - 7 RAr 75/78 - [...] zur Auslegung eines Antrages auf auf Alhi als Antrag auf Alg).

  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 75/78

    Nahtlosigkeitsregelung - Eintritt der Arbeitslosigkeit - Rentenanspruch -

    Auszug aus OVG Bremen, 08.06.2010 - S2 A 492/07
    Ein Antrag auf Arbeitslosengeld I schließt nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung einen Antrag auf Arbeitslosengeld II ein, falls eindeutig zu erkennen ist, dass der Antragsteller Leistungen für den Fall der Arbeitslosigkeit begehrt und keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass nur die ausdrücklich bezeichnete Leistungsart beantragt wurde (im Anschluss an BSGE 44, 164 ff. und Urteile vom 19.06.1979 - 7 RAr 77/78 und vom 21.05.1980 - 7 RAr 31/79 - [...]; Urt. vom 15.11.1979 - 7 RAr 75/78 - [...]).

    Auch für das Verhältnis von Arbeitslosengeld und früherer Arbeitslosenhilfe hat das Bundessozialgericht ausgeführt, dass der Antrag auf Arbeitslosengeld den Antrag auf Arbeitslosenhilfe nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung einschließe, falls eindeutig zu erkennen sei, dass der Antragsteller Leistungen für den Fall der Arbeitslosigkeit begehre und keine Anhaltspunkte dafür gegeben seien, dass nur die ausdrücklich bezeichnete Leistungsart beantragt worden sei (BSGE 44, 164 ff. und Urteile vom 19.06.1979 - 7 RAr 77/78 und vom 21.05.1980 - 7 RAr 31/79 - [...]; Urt. vom 15.11.1979 - 7 RAr 75/78 - [...] zur Auslegung eines Antrages auf auf Alhi als Antrag auf Alg).

  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 31/79

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Anschluss-Arbeitslosenhilfe bei gleichbleibender

    Auszug aus OVG Bremen, 08.06.2010 - S2 A 492/07
    Ein Antrag auf Arbeitslosengeld I schließt nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung einen Antrag auf Arbeitslosengeld II ein, falls eindeutig zu erkennen ist, dass der Antragsteller Leistungen für den Fall der Arbeitslosigkeit begehrt und keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass nur die ausdrücklich bezeichnete Leistungsart beantragt wurde (im Anschluss an BSGE 44, 164 ff. und Urteile vom 19.06.1979 - 7 RAr 77/78 und vom 21.05.1980 - 7 RAr 31/79 - [...]; Urt. vom 15.11.1979 - 7 RAr 75/78 - [...]).

    Auch für das Verhältnis von Arbeitslosengeld und früherer Arbeitslosenhilfe hat das Bundessozialgericht ausgeführt, dass der Antrag auf Arbeitslosengeld den Antrag auf Arbeitslosenhilfe nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung einschließe, falls eindeutig zu erkennen sei, dass der Antragsteller Leistungen für den Fall der Arbeitslosigkeit begehre und keine Anhaltspunkte dafür gegeben seien, dass nur die ausdrücklich bezeichnete Leistungsart beantragt worden sei (BSGE 44, 164 ff. und Urteile vom 19.06.1979 - 7 RAr 77/78 und vom 21.05.1980 - 7 RAr 31/79 - [...]; Urt. vom 15.11.1979 - 7 RAr 75/78 - [...] zur Auslegung eines Antrages auf auf Alhi als Antrag auf Alg).

  • BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 77/78
    Auszug aus OVG Bremen, 08.06.2010 - S2 A 492/07
    Ein Antrag auf Arbeitslosengeld I schließt nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung einen Antrag auf Arbeitslosengeld II ein, falls eindeutig zu erkennen ist, dass der Antragsteller Leistungen für den Fall der Arbeitslosigkeit begehrt und keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass nur die ausdrücklich bezeichnete Leistungsart beantragt wurde (im Anschluss an BSGE 44, 164 ff. und Urteile vom 19.06.1979 - 7 RAr 77/78 und vom 21.05.1980 - 7 RAr 31/79 - [...]; Urt. vom 15.11.1979 - 7 RAr 75/78 - [...]).

    Auch für das Verhältnis von Arbeitslosengeld und früherer Arbeitslosenhilfe hat das Bundessozialgericht ausgeführt, dass der Antrag auf Arbeitslosengeld den Antrag auf Arbeitslosenhilfe nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung einschließe, falls eindeutig zu erkennen sei, dass der Antragsteller Leistungen für den Fall der Arbeitslosigkeit begehre und keine Anhaltspunkte dafür gegeben seien, dass nur die ausdrücklich bezeichnete Leistungsart beantragt worden sei (BSGE 44, 164 ff. und Urteile vom 19.06.1979 - 7 RAr 77/78 und vom 21.05.1980 - 7 RAr 31/79 - [...]; Urt. vom 15.11.1979 - 7 RAr 75/78 - [...] zur Auslegung eines Antrages auf auf Alhi als Antrag auf Alg).

  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 46/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus OVG Bremen, 08.06.2010 - S2 A 492/07
    Dem steht weder entgegen, dass das Arbeitslosengeld II materiell-inhaltlich nicht eine einfache Fortsetzung der früheren Arbeitslosenhilfe ist (vgl. BSG, Urt. vom 21.12.2009 - B 14 AS 46/08 R - [...]), noch dass die Regelung des § 198 Abs. 1 SGB III in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung (vgl. auch: § 134 Abs. 4 AFG ), nach der der Anspruch auf Arbeitslosengeld und der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe als einheitlicher Anspruch auf Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit gelten, entfallen ist.
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus OVG Bremen, 08.06.2010 - S2 A 492/07
    Die Gerichte und vorgehend die Verwaltung haben sich daran zu orientieren, was als Leistung möglich ist, wenn jeder vernünftige Antragsteller mutmaßlich seinen Antrag bei entsprechender Beratung anpassen würde und keine Gründe für ein anderes Verhalten vorliegen (BSGE 74, 77 -90).
  • BSG, 10.10.1979 - 3 RK 25/79

    Umdeutung eines Rehabilitationsantrags in einen Rentenantrag

    Auszug aus OVG Bremen, 08.06.2010 - S2 A 492/07
    Allen diesen Fällen sei gemeinsam, dass aufgrund eines bestimmten Sachverhalts zwar nicht die beantragte, jedoch eine andere, alternativ oder subsidiär zu gewährende Leistung in Betracht komme, auf die sich der gestellte Antrag hilfsweise erstrecken solle (BSGE 36, 120 ff. für einen Antrag gegenüber der Krankenkassen auf Krankenhilfe; BSGE 49, 71 ff. zu einem Antrag auf Reha-Leistungen, der als Rentenantrag angesehen wurde; BSG, Urt. vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R - SozR 4-3500 § 18 Nr. 1 für das Verhältnis von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII; vgl. auch: BSG, Urt. 30.01.1980 - 12 RK 16/79 - SozR 5070 § 10a Nr. 3).
  • SG Berlin, 25.11.2009 - S 160 AS 7256/08

    Leistungen wegen eingetretener oder drohender Erwerbslosigkeit - Antrag auf

    Auszug aus OVG Bremen, 08.06.2010 - S2 A 492/07
    Diese Rechtsprechung ist auch auf das Verhältnis von Arbeitslosengeld I zu Arbeitslosengeld II zu übertragen (ebenso: SG Berlin, Urt. vom 25.11.2009 - S 160 AS 7256/08 - [...]; offen gelassen: LSG Berlin-Brandenburg; Beschl. v. 12.04.2006 - [...]; auch: Link in Eicher/Spellbrink, SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, 2005, § 37 Rz. 21; Striebinger in Gagel, SGB II/SGB III, § 37 Rz. 39; Schoch in LPK-SGB II § 37 Rz. 8).
  • BSG, 16.08.1973 - 3 RK 94/72

    Formelle Anforderungen an einen Leistungsantrag eines Versicherten an eine

    Auszug aus OVG Bremen, 08.06.2010 - S2 A 492/07
    Allen diesen Fällen sei gemeinsam, dass aufgrund eines bestimmten Sachverhalts zwar nicht die beantragte, jedoch eine andere, alternativ oder subsidiär zu gewährende Leistung in Betracht komme, auf die sich der gestellte Antrag hilfsweise erstrecken solle (BSGE 36, 120 ff. für einen Antrag gegenüber der Krankenkassen auf Krankenhilfe; BSGE 49, 71 ff. zu einem Antrag auf Reha-Leistungen, der als Rentenantrag angesehen wurde; BSG, Urt. vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R - SozR 4-3500 § 18 Nr. 1 für das Verhältnis von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII; vgl. auch: BSG, Urt. 30.01.1980 - 12 RK 16/79 - SozR 5070 § 10a Nr. 3).
  • BSG, 30.01.1980 - 12 RK 16/79

    Auslegungsregel - Antrag auf Nachentrichtung - Gerichtliche Nachprüfbarkeit

  • BSG, 21.09.1983 - 4 RJ 41/82
  • BSG, 15.03.1989 - 5 BJ 358/88
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